Letzte Woche wurde am Soli gesägt

Der Soli (Solidaritätszuschlag), der vor fast zwei Jahrzehnten mal zum Aufbau der neuen Bundesländer eingeführt wurde, wurde letzte Woche in Hannover von einem Gericht als nicht verfassungsgemäß, also als verfassungswidrig angesehen.

Also wird nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klären müssen, ob er noch rechtmäßig ist.

Sollte sich ergeben, dass der Solidaritätszuschlag, der immerhin 5,5 % beträgt, verfassungswidrig ist, so geht es um die Zeit ab 2007.

Eine Erstattung ist dann nicht ausgeschlossen, allerdings sollte man dann auch einen Widerspruch gegen den nicht rechtmäßigen Solidaritätszuschlag nach Zustellung des Einkommenssteuerbescheides an das zuständige Finanzamt schicken.

Sonst ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Ihr leer ausgeht und ehrlich, wir haben doch alle nichts zu verschenken!