Das Urteil – beeindruckend und unglaublich

Nochmal kurz die Story, wir haben Bilder einer Frau in Latex bei Fotolia erworben, die dort mit den Begriffen „Fetisch, Domina, sexy“ beworben wurden.

Mit einem Text über eine unnahbare Göttin, die man nur von weitem anbeten darf, haben wir damit Telefonerotik und Mailerziehung beworben, nicht Telefonsex und kein Mailsex, denn die Dame ist ja unberührbar.

Die Dame fühlte sich gestört, obwohl dabei stand, dass es bezahlte Operator sind, die telefonieren und sie nicht treffbar wäre, real und/oder privat.

Denn die Dame wollte nicht, dass ihre eindeutig erotischen Bilder erotisch eingesetzt werden, wofür dann, Kindergeburtstage?

Also war die Frage, ob es Pornografie oder beleidigend war, sie so darzustellen, dann beides schließt Fotolia aus.

Jemanden zur Göttin zu erklären, kann kaum beleidigend sein, ich glaube auch nicht, dass dieser Frau schon jemals so bewundernde Worte gewidmet wurden..

Pornografie war es deutlich auch nicht, denn es ging ja nicht einmal um Sex.

Doch das Gericht verblüffte mit der abstrusen Meinung, die Bewerbung einer Telefonline wäre das gleiche wie Escort-Sevice.

Also im Klartext, es erklärte die Klägerin, die wir zur Göttin „gemacht“ hatten, zur Hure!

Hm, ist das nicht diffamierend?

Ich hätte sowas nie getan, die arme Frau…

Und all die anderen armen Frauen, die auf Lines arbeiten, sind damit auch Huren, man merkt vor lauter Prüderie konnten die Richter nicht einmal darüber nachdenken, was sie da eigentlich behaupten.

By the way, ich habe nichts gegen Huren, bzw. Prostituierte und auch gewerbliche Dominas, es hat nur absolut nichts mit Telefonerotik zu tun.