In USA wurde Vierzehnjähriger zu lebenslanger Haft verurteilt
Und nicht das empfinde ich als Ärgernis, sondern die Reaktion vieler Menschen darauf.
Ich habe vorhin bei Welt Online einen Artikel darüber gelesen, dass ein Vierzehnjähriger in USA zu lebenslanger Haft, ohne Begnadigungsmöglichkeit, verurteilt.
Fast noch spannender als der Artikel selbst waren für mich die etlichen Kommentare.
Viele der Kommentierenden fanden die Strafe zu grausam.
Wenn Jugendliche einen Jungen foltern, den sie nicht einmal kennen und ihn am Ende von einem Parkhaus werfen, so hat das nur einen Grund, Sadismus. Die Vorstellung der absoluten Macht, die durch Grausamkeit und durch die Entscheidung über Leben und Tod eines zufälligen Opfers genossen wurde.
Ich finde genau diese Fälle sind exakt die, bei denen die Gerichte hart, viel härter als von unserer Gesetzgebung gewünscht, urteilen müssen.
Denn genau solche Jugendlichen werden zu Erwachsenen, die bei milden Strafen nur lernen, es lohnt sich nicht, sich an das Gesetz zu halten. In früheren Zeiten wurden die Menschen, die sadistisch waren eben Söldner, sie wurden Soldaten, mordeten in Kriegen oder für die vermeintlich gute Sache. Doch heute hat der Mensch, dessen Innerstes nach der Befriedigung solcher Gelüste schreit, nicht mehr so viele Möglichkeiten, diesen Wünschen nachzukommen.
Bei Tieren sagt man, ein Tier das einmal getötet ist, hat Blut geleckt, warum sollte es bei Menschen so viel anders sein?
Was ist ein Sadist?
Kurz gesagt, jemand der Freude dran hat, wenn eine andere Person leidet, bevorzugt an Etwas, was er herbeigeführt hat, zum Beispiel durch körperlichen Schmerz, aber auch psychisch. Wo liegt der Kick, natürlich in der Machtausübung.
Und genau aus diesem Grund halte ich es für unverantwortlich Jemanden nach milder Strafe wieder in den Alltag zu entlassen, der diesen Kick bereits einmal erlebt hat.
Ich habe im Web recherchiert und Zahlen gefunden, die Rückfallraten betreffend, dabei werden die Straftaten in Gruppen gegliedert:
§§ 243, 244 StGB (Einbruch, bewaffneter Diebstahl) 58,9%
§§ 249-252, 255, 316a StGB (Raub, Raub mit Todesfolge, Erpressung) 58,5%
Verstöße gegen das BtMG (Drogen und medizinische Rauschmittel) 52,1%
§ 21 StVG (Fahren ohne Führerschein) 44,7%
§§177, 178 StGB (Vergewaltigung und Vergewaltigung mit Todesfolgen) 40,7%
§ 242 StGB (Diebstahl) 38,6%
§ 263 StGB (Betrug) 34,5%
§§ 211-213 StGB (Mord, Totschlag) 26,9%
§§ 315c, 142 StGB (Fahrerflucht) 23,8 %
§§ 315c, 316 (Verkehrsdelikte, Trunkenheit im Straßenverkehr) 22,2%
An sich sind diese Zahlen erschütternd genug, wenn man jetzt noch sieht, dass die Jugendlichen, die in dieser Aufstellung enthalten sind, eine Rückfallrate von 85,5% haben, dann zeigt es doch, das irgend etwas gewaltig schief läuft.
Diese Zahlen sind einer Rückfallstatistik der Uni Kassel entnommen und von mir interpretiert worden.
Ich denke, man kann nicht mit Nachsicht und Milde Jugendliche verurteilen, die Straftaten Erwachsener begehen. Ein Jugendlicher, der schon einmal erlebt hat, dass die Strafe „nicht so schlimm“ ist, hat an sich ja auch kaum Grund, nicht rückfällig zu werden.
Dazu kommt, rückfällig werden klingt ja harmlos, aber es bedeutet, diese Jugendlichen werden an uns rückfällig, ihre Straftaten werden an uns allen verübt, jeder kann ihr Opfer werden.
Das sollten auch die bedenken, die sich Milde für jugendliche Straftäter erhoffen!